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Sonntag, 05. Februar 2012

Rechtsfragen
,,, das kann auch Sie betreffen!

Intro
In dieser neuen Rubrik wollen wir Sie künftig über Rechtsfragen informieren und Ihnen entsprechendes Material an die Hand geben.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit der hier bereitgestellten Beiträge keine Verantwortung übernehmen können.
Sie haben interessante Materialien gefunden und können uns das Einverständnis zum Nachdruck belegen? Dann freuen wir uns über Ihre Zuschrift an info@tsdev.org (Dateien bitte als PDF mit genauer Quellenangabe beifügen).
Abbildung: © Photocase.de, Fotograf: blackfish

Steuermerkblatt 2007/2008

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, in dem auch unser Verein Mitglied ist, hat die diesjährige Version des Steuermerkblattes für Familien mit behinderten Kindern veröffentlicht.
Dieser Ratgeber kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Wer die gedruckte Version bestellen möchte, sende bitte einen an sich adressierten und mit 55 Cent frankierten Rückumschlag DIN lang an den
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Stichwort "Steuermerkblatt"
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf

Öffnungsklausel für Häusliche Krankenpflege

Spezielle Belange von Kindern werden in der Richtlinie verankert
Zukünftig sind im Einzelfall auch Pflegemaßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, die nicht im Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthalten sind. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA. Mit dieser Öffnungsklausel können Pflegeleistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses verordnet werden, wenn sie medizinisch erforderlich, wirtschaftlich und Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sind. So sind im Einzelfall Maßnahmen, wie etwa spezielle Bewegungsübungen oder kontinuierliche Blutzuckermessungen verordnungsfähig.Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung gefasst, wonach der G-BA zwar die Befugnis hat, ein verbindliches Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflegemaßnahmen in Richtlinien vorzugeben, dass darüber hinaus jedoch in medizinisch begründeten Einzelfällen weitere Pflegeleistungen verordnungsfähig sein können.
Um die Versorgung kranker Kinder zu verbessern, hat der G-BA noch eine weitere Änderung der Richtlinien vorgenommen. Demnach können die speziellen Belange von Kindern bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege in Zukunft besser und gezielter berücksichtigt werden. So sieht der Beschluss vor, dass beispielsweise umfangreichere Anleitungs- und Schulungsmaßnahmen der häuslichen Krankenpflege von Kindern und deren Eltern oder Betreuungspersonen zu Lasten der GKV erbracht werden können.Die Richtlinie ist zum 27. Juni 2007 in Kraft getreten. Mehr dazu unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/
Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses 

Abzweigung Kindergeld bei vollstationärer Unterbringung

In jüngster Zeit versuchen Sozialhilfeträger, bei vollstationärer Unterbringung von behinderten Menschen das Kindergeld oder Teile davon abzuzweigen.
Über die Rechtslage informiert Sie ein Merkblatt des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V., das wir Ihnen im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) - www.bvkm.de - zugänglich machen.

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Geben Sie uns Ihre Änderungen durch.

Als Mitglied des Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. haben Sie hier die Möglichkeit uns Ihre aktuellen Daten zu übermitteln und uns über Änderungen zu informieren. Nutzen Sie dazu die nachfolgenden Online-Formulare.

Änderungsmitteilung für TSC-betroffene Einzelpersonen/Familien

Änderungsmitteilung für Fördermitglieder
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