„Unser Kind entwickelt sich anders“. „Unser Kind ist behindert“. Die wachsende Erkenntnis und die Konfrontation mit der Gewissheit treffen Eltern unvorbereitet und schmerzhaft – mitten im Leben – durch Unfall, Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt oder durch eine Krankheit.Wohin mit den Fragen und Sorgen um das Kind? Wohin mit den eigenen Wünschen, Plänen und Träumen?
Der BVKM als große Selbsthilfeorganisation und als Dachverband zugleich ist eine wertvolle Anlaufstelle. Mehr Informationen gibt es im Faltblatt des BVKM, das Sie herunterladen können.
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, in dem auch unser Verein Mitglied ist, hat die diesjährige Version des Steuermerkblattes für Familien mit behinderten Kindern veröffentlicht.
Dieser Ratgeber kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Wer die gedruckte Version bestellen möchte, sende bitte einen an sich adressierten und mit 55 Cent frankierten Rückumschlag DIN lang an den
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat das Versicherungsmerkblatt aktualisiert. Das neue Versicherungsmerkblatt für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige kann jetzt hier heruntergeladen werden (siehe Link).
Die gedruckte Version kann mit einem mit 1,45 Euro frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlag (DIN lang) angefordert werden beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Stichwort "Versicherungsmerkblatt" Brehmstr. 5-7 40239 Düsseldorf.
Abzweigung Kindergeld bei vollstationärer Unterbringung
In jüngster Zeit versuchen Sozialhilfeträger, bei vollstationärer Unterbringung von behinderten Menschen das Kindergeld oder Teile davon abzuzweigen. Über die Rechtslage informiert Sie ein Merkblatt des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V., das wir Ihnen im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) - www.bvkm.de - zugänglich machen.
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