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In den letzten Tagen erhalten wir viele Anfragen, ob TSC-Patienten gegen die sogenannte "Schweinegrippe" geimpft werden sollten. Wir haben dazu von unserem Wissenschaftlichen Berater und Impf-Experten Univ.-Prof. Dr. med. Markus Knuf (Wiesbaden/Mainz) eine Empfehlung eingeholt, die Sie nachfolgend finden.
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„Grundsätzlich ist es so (habe ich auch so im Merkblatt "Impfen" geschrieben), dass Menschen mit chronischen Erkrankungen, insbesondere auch mit neurologischen Erkrankungen, von einer Impfung profitieren. Hintergrund ist dabei, dass die zu verhindernde Erkrankung mit allen Begleitumständen (Fieber, Entzündungsreaktion!) einen erheblichen negativen Einfluss auf den Verlauf des z. B. neurologischen Leidens haben würde. [...]Die STIKO (siehe Anlage) beschreibt in ihren derzeitigen Empfehlungen ausdrücklich als Indikationsgruppe "Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: „... neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten.“ Ich kann mich dieser Empfehlung gut anschließen.“
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Epidemiologisches Bulletin mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung gegen die neue, pandemische Influenza A (H1N1) profitieren. Jeder Bürger sollte im Rahmen der Zulassung der Impfstoffe die Möglichkeit einer Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) haben. Die Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) sollte in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in folgender zeitlicher Reihenfolge und Abstufung erfolgen: Mit der Impfung der Indikationsgruppen 1, 2 und 3 sollte bei Verfügbarkeit der Impfstoffe sofort begonnen werden:
- Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material
- Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
- Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen
- Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können
- Alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
- alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
- alle übrigen Personen ab 60 Jahre
Bereits bei der gegenwärtigen Datenlage wird für die Indikationsgruppen 1, 2 und 3 eine Impfung empfohlen. Sollten neue, national und international gewonnene Erkenntnisse zur Epidemiologie oder zu den Impfstoffen dies erfordern, wird die STIKO sofort, spätestens jedoch 4 Wochen nach erstem Einsatz der Impfstoffe, zum weiteren Impfvorgehen bei den Indikationsgruppen 4 bis 7 erneut Stellung nehmen. Die STIKO weist darauf hin, dass die Impfung im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen werden soll. Das gilt insbesondere für chronisch Kranke, Kinder und Schwangere. Die STIKO ist sich der komplexen Problematik der Impfung in der Schwangerschaft bewusst, daher sollten Schwangere bis zum Vorliegen weiterer Daten mit einem nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoff geimpft werden.
Quelle: Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin Nr. 41 vom 12. Oktober 2009
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