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Neue Gesetze: Anspruch auf Medikationsplan

Ab 1. Oktober haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan – wenn sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Grundlage dafür ist das E-Health-Gesetz, mit dem Ärzte ihre Patienten bei der richtigen und gefahrlosen Einnahme von Medikamenten noch stärker unterstützen sollen.

 

Mehr Infos gibt es in einem Infovideo der KBV: