Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. September 2025 entschieden, dass der Schutz vor Diskriminierung wegen einer Behinderung auch für Eltern gilt, die sich um ihr behindertes Kind kümmern: Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass diese Eltern ihre Betreuungspflichten wahrnehmen können – etwa durch flexible Arbeitszeiten oder angepasste Einsatzpläne. Geklagt hatte eine Mutter aus Italien, die dauerhaft feste Arbeitszeiten forderte, damit sie sich um ihren...