Veränderungen im Mundraum


Bei Menschen, die von Tuberöse Sklerose Complex betroffen sind, werden häufig auch krankhafte Veränderungen an den Zähnen und am Zahnfleisch beobachtet. So sind z. B. Zahnschmelzdefekte, kleine rundliche und für Karies besonders anfällige Stellen, bei etwa 90 Prozent aller TSC-Betroffenen bereits am Milchgebiss und danach an den bleibenden Zähnen zu finden. Nicht selten sind zudem Zahnfleischfibrome und hyperplastische Zahnfleischwucherungen vorhanden. Die gutartigen Bindegewebstumoren am Zahnfleisch oder der übrigen Mundschleimhaut treten laut Literatur bei rund 69 Prozent der TSC-Patienten auf. Sie können größer werden und bringen das Risiko einer schmerzhaften Entzündung mit sich, wenn sich Speisereste und Bakterien festsetzen. Daneben könne sie ab einer bestimmten Größe beim Essen behindern. Daten aus Studien zeigen außerdem, dass TSC-Patienten häufiger an Parodontose erkranken als der Durchschnitt der Normalbevölkerung. Dabei handelt es sich um eine Entzündung des Zahnbettes. Wird die entzündliche Erkrankung nicht behandelt, kann sie schlimmstenfalls zum Verlust des Zahnes oder auch mehrerer Zähne führen.

 

Die beste Strategie, um Komplikationen entgegenzusteuern, ist eine gute Mundhygiene, die regelmäßige Verwendung von Fluoridpräparaten und ein sparsamer Konsum von zuckerhaltigen Speisen und Getränken. Wegen des erhöhten Parodontoserisikos ist es zudem sinnvoll, zur Prävention regelmäßig eine professionelle Reinigung durch eine in der Behandlung parodontaler Erkrankungen ausgebildete Fachkraft oder aber durch den Zahnarzt selbst durchführen zu lassen. Bei ausgedehnteren Schmelzdefekten kann es manchmal außerdem notwendig werden, diese in der Zahnarztpraxis mit einem flüssigen Kunstharz zu verschließen, um so eventuellen Bakteriennischen vorzubeugen. Störende Zahnfleischfibrome und Zahnfleischwucherungen können je nach Größe gegebenenfalls chirurgisch entfernt werden. Ist eine zahnärztliche Behandlung nur unter Vollnarkose möglich, sollte diese in einer spezialisierten Zahnklinik stattfinden. Auskünfte hierzu erteilen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern.