Bundessozialgericht 19.05.2022: Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise sind zu erstatten
Wenn behinderten Menschen bei einer Urlaubsreise Mehrkosten entstehen, weil sie auf eine Begleitperson angewiesen sind, können sie diese erstattet bekommen. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden.