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Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung – 25.000 Euro bewilligt


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)  ist nach § 20h SGB V verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland zu fördern. Ziel dieser Förderung ist es, die Arbeit von Selbsthilfegruppen und -organisationen langfristig zu sichern und ihre wichtige Rolle im Gesundheitssystem zu stärken.

 

Für das Jahr 2026 stehen bundesweit insgesamt 107,3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Fördermittel werden in zwei Bereiche aufgeteilt: 70 % fließen in die Pauschalförderung, während 30 % für die Projektförderung vorgesehen sind.

 

Die Pauschalförderung dient der Finanzierung regelmäßiger und wiederkehrender Ausgaben von Selbsthilfeorganisationen. Dazu zählen unter anderem Mietkosten für Gruppenräume, Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit sowie Fahrt- und Verwaltungskosten. Sie stellt damit eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Arbeit der Selbsthilfe dar.

 

Die Beantragung der Pauschalförderung erfolgt durch Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen und ist jeweils bis zum 31.12. für das Folgejahr einzureichen.

 

Wir freuen uns sehr, mitteilen zu können, dass wir im Rahmen der Pauschalförderung der Krankenkassen eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro erhalten haben.

 

Diese Mittel ermöglichen es uns, unsere Selbsthilfeangebote auch im kommenden Jahr zuverlässig fortzuführen und weiterzuentwickeln.

 

Wir bedanken uns herzlich bei den gesetzlichen Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit in der Selbsthilfe.