Egal, ob Sie selbst von Tuberöser Sklerose betroffen sind oder unseren Verein unterstützen möchten – die Beweggründe für eine Mitgliedschaft sind so vielfältig wie unsere Gemeinschaft. Welche Form der Mitgliedschaft am besten zu Ihnen passt, richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten.
Mit einer Einzel- oder Familienmitgliedschaft erhalten Sie nicht nur den direkten Zugang zu unserem vielfältigen Informations-, Beratungs- und Netzwerkangebot rund um TSC, sondern profitieren darüber hinaus von vergünstigten Konditionenbei unseren Veranstaltungsangeboten. Gleichzeitig helfen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft dabei, die Interessen von Menschen mit TSC gegenüber Politik, Gesundheitswesen und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten und damit die Versorgung sowie die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen Sie unsere Arbeit dauerhaft und leisten ebenfalls einen wertvollen Beitrag für Betroffene und ihre Familien. Anders als bei einer einmaligen Spende informieren wir Sie regelmäßig – mindestens einmal jährlich – darüber, wie wir Ihre Unterstützung einsetzen und welche Projekte dank Ihres Beitrags realisiert werden konnten.
Welche Art der Mitgliedschaft ist die richtige für mich?
Vielleicht sind Sie Mutter oder Vater eines an TSC erkrankten Kindes, vielleicht aber auch selbst von der Erkrankung betroffen? Möglicherweise stehen Sie aber auch in engem Kontakt zu einer betroffenen Familie und wollen unsere Arbeit deswegen vor allem finanziell unterstützen? Individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst, bieten wir Ihnen deswegen drei Formen der Mitgliedschaft an.
Mit einem Jahresbeitrag von 110 Euro eignet sich die Einzelmitgliedschaft vor allem für selbst von der Erkrankung Betroffene oder Familien mit einem an TSC erkrankten Kind, die hauptsächlich an unserem Informations- und Beratungsangebot interessiert sind. Daneben können Einzelmitglieder natürlich auch alle weiteren Angebote für sich in Anspruch nehmen, Vergünstigen bei unseren Angeboten (z. B. bei Tagungen oder Freizeiten) erhält jedoch nur die Person, die die Mitgliedschaft inne hat.
Der Mitgliedsbeitrag kann wahlweise als Gesamtbetrag oder in Raten (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) gezahlt werden. Im ersten Mitgliedsjahr zahlen Neumitglieder lediglich den anteiligen Beitrag für die Monate der Mitgliedschaft. Für Mitglieder, die den Beitrag nicht leisten können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Befreiung über unseren Sozialfonds.
Egal ob Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister oder Eltern, zwei, drei oder mehr Personen – wenn mehrere Familienmitglieder unsere Angebote nutzen möchten, freuen wir uns, wenn Sie sich für die Familienmitgliedschaft entscheiden. Mit einem Jahresbeitrag von 160 Euro, können so alle, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, sowie TSC-betroffene Familienangehörige mit Wohnsitz außerhalb, von den Vorteilen der Mitgliedschaft profitieren, ohne dafür mehrere Einzelmitgliedschaften einzugehen.
Der Mitgliedsbeitrag kann wahlweise als Gesamtbetrag oder in Raten (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) gezahlt werden. Im ersten Mitgliedsjahr zahlen Neumitglieder lediglich den anteiligen Beitrag für die Monate der Mitgliedschaft. Für Mitglieder, die den Beitrag nicht leisten können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Befreiung über unseren Sozialfonds.
Sie möchten unsere Angebote nicht selbst in Anspruch nehmen, finden unsere Arbeit aber wichtig und möchten uns dauerhaft unterstützen? Dann ist eine Fördermitgliedschaft genau das Richtige für Sie.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, unsere Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Mitgliedsbeiträge sind dabei unsere verlässlichste Einnahmequelle und geben uns die notwendige Planungssicherheit, um unsere Arbeit nachhaltig und kontinuierlich zu gestalten.
Die Höhe Ihres Förderbeitrags legen Sie selbst fest – ebenso wie die Häufigkeit der Zahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). So können Sie Ihre Unterstützung flexibel an Ihre persönlichen Möglichkeiten anpassen. Für Sie außerdem von Vorteil: Auch Mitgliedsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Veränderungen sind Bestandteil des Lebens. Der zu Beginn einer Mitgliedschaft bestehende Bedarf bleibt deswegen unter Umständen nicht immer derselbe. Mitglieder haben bei uns deswegen die Möglichkeit die Form ihrer Mitgliedschaft zu wechseln. Der Wechsel ist grundsätzlich immer zum 1. Januar des Jahres möglich. Eine Besonderheit stellt hier der Wechsel von der Einzelmitgliedschaft in die Familienmitglieschaft dar, der auch unterjährig erfolgen kann.
Bitte bedenken Sie diese Option auch, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, z. B. weil Ihnen der direkte Bezug zur Erkrankung verloren gegangen ist und sie deswegen nicht mehr unsere Angebote für sich in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall ist die Fördermitgliedschaft evtl. eine für Sie attraktive Alternative. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Wechsel der Mitgliedschaft natürlich auch beratend zur Seite. Denn jedes Mitglied und jeder Beitrag zählt!